§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KüchenArt Studio, vertreten durch Alexander Berger und Christine Berger, Maximilianstraße 38, 80539 München (nachfolgend „KüchenArt Studio" oder „wir") gelten für alle Verträge über Küchenplanung, Maßfertigung, Lieferung und Montage von Einbauküchen sowie verwandten Leistungen.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit zwischen diesen Gruppen unterschieden wird, wird dies ausdrücklich erwähnt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Planungsvertrag und Kostenvoranschlag
(1) Unsere Leistungen umfassen in der Regel folgende Phasen:
- Erstberatung und Bedarfsermittlung (in der Regel kostenfrei bei beabsichtigtem Auftragsabschluss)
- Entwurfsplanung mit 3D-Visualisierungen und Materialvorschlägen
- Aufmaß vor Ort
- Ausführungsplanung und Angebotslegung
- Fertigung, Lieferung und Montage
(2) Kostenvoranschläge sind für den Kunden unverbindlich und für KüchenArt Studio für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum bindend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Planungsleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden über die Erstberatung hinausgehen und nicht zu einem Auftragsabschluss führen, können nach separater Vereinbarung in Rechnung gestellt werden. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
(4) Alle Entwürfe, Planungsunterlagen, 3D-Visualisierungen und sonstigen im Rahmen der Planung erstellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von KüchenArt Studio. Eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.
§ 3 Aufmaß
(1) Für die Maßfertigung von Einbauküchen führen wir vor der endgültigen Bestellung ein verbindliches Aufmaß vor Ort durch. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Aufmaß unter realen Bedingungen (fertiggestellter Rohbau, vorhandene Anschlüsse) durchgeführt werden kann.
(2) Maße, die der Kunde selbst ermittelt und uns mitteilt, ohne unser Aufmaß in Anspruch zu nehmen, liegen in der Verantwortung des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler, die aus unzutreffenden Maßangaben des Kunden resultieren.
(3) Änderungen der baulichen Verhältnisse nach dem Aufmaß (z. B. Leitungsverlegungen, Putzarbeiten) müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Mehrkosten, die durch notwendige Nachanpassungen entstehen, trägt der Kunde.
(4) Das Aufmaß wird schriftlich dokumentiert und dem Kunden zur Gegenzeichnung vorgelegt. Es bildet die verbindliche Grundlage für die Fertigung.
§ 4 Vertragsabschluss und Bestellung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Mit Unterzeichnung des Auftrags durch den Kunden und unserer Auftragsbestätigung kommt ein verbindlicher Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB zustande.
(3) Nach Produktionsbeginn sind Änderungswünsche des Kunden nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von KüchenArt Studio und gegen Übernahme der anfallenden Mehrkosten möglich.
(4) Individuelle Sonderanfertigungen und Maßarbeiten sind von einer Stornierung ausgeschlossen, sobald mit der Fertigung begonnen wurde.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Es gelten folgende Zahlungskonditionen:
- Anzahlung: 40 % des Auftragswertes bei Unterzeichnung des Auftrags
- Zwischenzahlung: 40 % bei Lieferabruf / Lieferterminvereinbarung
- Restzahlung: 20 % nach abgeschlossener Montage und Abnahme
(3) Zahlungen sind per Überweisung auf das im Angebot genannte Konto zu leisten. Barzahlung und Kartenzahlung sind nach Absprache möglich.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Gegenüber Unternehmern gelten 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei erheblichen Zahlungsverzögerungen die Arbeiten einzustellen, bis der rückständige Betrag vollständig bezahlt wurde.
(6) Preisnachlässe und Rabatte werden schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart und gelten nicht als dauerhaft eingeräumte Konditionen für Folgeaufträge.
§ 6 Lieferung und Montage
(1) Liefertermine werden nach bestem Wissen vereinbart und von uns angestrebt. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
(2) Die Montage von Einbauküchen erfolgt durch unser erfahrenes Montageteam oder qualifizierte Subunternehmer. Für Montageleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Liefertermin:
- der Einbaubereich frei und zugänglich ist,
- alle erforderlichen Anschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom, Gas) vorhanden und betriebsbereit sind,
- Bodenbefestigungen und Wandverkleidungen abgeschlossen sind,
- eine ausreichende Anzahl von Steckdosen für Montagewerkzeug vorhanden ist.
(4) Ist die Lieferung oder Montage durch Umstände verzögert, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. nicht fertiggestellter Rohbau, fehlende Anschlüsse), trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten (Lagergebühren, erneuter Anfahrtsaufwand).
(5) Transportschäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.
(6) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Montage durch gemeinsame Begehung und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
§ 7 Gefahrübergang und Eigentumsvorhalt
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Waren geht bei Verbrauchern mit der Übergabe, bei Unternehmern mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.
(2) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von KüchenArt Studio (Eigentumsvorhalt).
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern wir dies nicht ausdrücklich erklären.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden in Höhe des Neuwerts zu versichern.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
(1) Wir gewähren auf unsere Einbauküchen und Möbel aus eigener Fertigung eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme der Montage. Dies gilt für Mängel in der Verarbeitung und den verwendeten Materialien, die auf unsere Leistung zurückzuführen sind.
(2) Für eingebaute Geräte und Zukaufteile (Haushaltsgeräte, Armaturen, Beschläge, etc.) gelten die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
(3) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Die von uns gewährte 5-Jahres-Gewährleistung für eigene Fertigungsleistungen geht über das gesetzliche Mindestmaß hinaus.
(4) Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde:
- Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzeigt,
- die Küche bestimmungsgemäß und nach unseren Pflegehinweisen behandelt hat,
- keine eigenmächtigen Veränderungen oder Reparaturversuche vorgenommen hat.
(5) Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind natürlicher Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege sowie Schäden durch Einwirken von Feuchtigkeit, die der Kunde zu vertreten hat.
(6) Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Rücktritt und Stornierung
(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (Maßküchen), sobald mit der Ausführung begonnen wurde.
(2) Ein Rücktritt vom Werkvertrag nach § 648 BGB ist für den Kunden jederzeit möglich. In diesem Fall schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich der durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung Erlangten.
(3) Bei Stornierung gelten folgende Kostenpauschalen:
- Stornierung vor Produktionsbeginn: 15 % des Auftragswertes als Bearbeitungsgebühr
- Stornierung nach Produktionsbeginn: Bereits angefallene Materialkosten und Fertigungsaufwand zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20 %
- Stornierung nach vollständiger Fertigung: 80 % des Auftragswertes
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. KüchenArt Studio kann einen höheren tatsächlichen Schaden nachweisen und geltend machen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur in Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit gesetzliche Haftungsregeln keine Abweichung erlauben.
§ 11 Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung gemäß unserer Datenschutzerklärung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt dies nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern ist München. Gegenüber Verbrauchern ist der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(5) KüchenArt Studio ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Januar 2025